Hinweis zum Datenschutz

Die Abgabe dieser Eigenbestätigung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ist frei- willig und dient ausschließlich zur Feststellung der Steuerpflicht. Die erhobenen Da- ten werden in Einzelfällen auf Anforderung an das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet, das sich das Recht vorbehält, die gemachten Angaben zu überprüfen.

Wird in dieses Vorgehen nicht eingewilligt, wird die Übernachtungsteuer grundsätz- lich erhoben, sofern die berufliche oder betriebliche Veranlassung der Übernachtung nicht anderweitig glaubhaft gemacht wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Nachhinein die Erstattung der einbehaltenen Übernachtungsteuer unter Vorlage des Nachweises beim zuständigen Finanzamt Marzahn-Hellersdorf zu beantragen.

In die o. g. Verarbeitung und Nutzung der Daten wird mit Abgabe dieser Bestätigung eingewilligt.

 

 

Weitere Hinweise

Im Falle einer inhaltlich unrichtigen oder gefälschten Bestätigung kann der Gast für die entgangene Steuer in Haftung genommen werden. Das Ausstellen einer inhaltlich unrichtigen Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.